Biehler von Dorrer Stiftung

Förderung

Wir vergeben Projektzuschüsse für multimediale Kunstvorhaben. Auf dieser Seite steht, was das heißt, wie viel es in der Regel ist und wie entschieden wird.

Was wir fördern

Gefördert werden künstlerische Projekte, die mehrere Medien verbinden — etwa Video, Klang, Installation, Performance sowie digitale und interaktive Formate. Entscheidend ist nicht die eingesetzte Technik, sondern die künstlerische Idee und ihre Umsetzung.

Die Förderung ist ein Zuschuss zur Realisierung eines konkreten Vorhabens und an das im Antrag beschriebene Projekt gebunden:

Was wir nicht fördern

Wer sich bewerben kann

Einzelne Künstlerinnen und Künstler, Künstlergruppen sowie Institutionen, die ein konkretes Projekt umsetzen. Eine bestimmte Ausbildung oder Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Bewerbungen aus dem In- und Ausland sind möglich, sofern das Projekt in deutscher oder englischer Sprache dargestellt wird.

Förderhöhe

Die Förderungen liegen in der Regel zwischen 3.000 und 10.000 Euro je Projekt. Wir finanzieren Vorhaben üblicherweise anteilig; eine Kofinanzierung durch weitere Förderer oder Eigenmittel ist erwünscht, aber keine Voraussetzung.

Wie entschieden wird

  1. Ende April · Ende SeptemberDie beiden Antragsfristen im Jahr. Maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Unterlagen per E-Mail.
  2. nach FristendeDer Vorstand prüft alle fristgerecht eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und legt sie dem Stiftungsrat vor.
  3. Mai · OktoberDer Stiftungsrat entscheidet in seiner Sitzung über die Anträge der jeweiligen Runde.
  4. nach der SitzungAlle Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Rückmeldung.
  5. danachBewilligte Projekte erhalten einen Zuwendungsbescheid. Ausgezahlt wird, sobald uns das Formular mit Ihrer Bankverbindung vorliegt. Nach Projektabschluss bitten wir um einen Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen

Kann ich mich mehrfach bewerben?

Pro Förderrunde ist ein Antrag möglich. Eine erneute Bewerbung in einer späteren Runde ist zulässig, auch nach einer Absage.

Muss das Projekt in Deutschland stattfinden?

Nein. Ein Bezug zum deutschsprachigen Raum ist willkommen, aber keine Bedingung. Wir haben Projekte in Arles, Venedig, Basel und Berlin gefördert.

Kann ich mich für ein bereits laufendes Projekt bewerben?

Ja, sofern der geförderte Teil zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abgeschlossen ist. Rückwirkende Förderungen bereits beendeter Projekte sind nicht möglich.

Was passiert, wenn sich mein Projekt verschiebt?

Eine Förderung gilt nur für den beantragten und bewilligten Zeitraum. Nicht abgerufene Mittel verfallen und können nicht auf ein anderes Vorhaben übertragen werden. Ein verschobenes Projekt kann sich in einer späteren Runde erneut bewerben.

Erhalte ich bei einer Absage eine Begründung?

Aufgrund der Zahl der Anträge können wir Absagen nicht im Einzelnen begründen. Eine Absage ist keine Bewertung der künstlerischen Qualität — die Mittel der Stiftung sind begrenzt.

Was geschieht mit meinen Daten?

Wir verarbeiten Ihre Antragsdaten ausschließlich zur Prüfung des Antrags. Unterlagen nicht geförderter Anträge löschen wir spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Förderrunde. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

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